Beschreibung
Für alle Transportunternehmen, die Gefahrgut transportieren, ist es erforderlich, eine einfache Schutzausrüstung bereitzustellen. Aufgrund der besonderen Beschaffenheit von Gefahrgut müssen spezielle Vorschriften für den Transport eingehalten werden, die den Einsatz zusätzlicher Schutzausrüstung erfordern.
ADR Koffer Typ 1 Inhalt gem. GGVS
Inhalt:
Chemikalien-Schutzhandschuhe
Augenspülflasche 200ml
Schutzbrille
Robuster Transportkoffer
Anbringung einer Plombe möglich