Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH
1 Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH – nachfolgend auch als SVG-Handel GmbH bezeichnet – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
1.2 Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für die SVG-Handel GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2 Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager ausschließlich Transportverpackung, Transport- und Versandkosten, sowie anderer Nebenkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.3 Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in verschiedenen Formaten, einschließlich sogenannter „Sonstiger Rechnungen“, zu empfangen. „Sonstige Rechnungen“ umfassen neben Papierrechnungen auch elektronische Rechnungen, die nicht in einem strukturierten Datenformat gemäß der europäischen Norm EN 16931 übermittelt werden (z.B. Rechnungen im PDF-, JPG- oder TIFF-Format). Diese Zustimmung gilt vorbehaltlich der Übergangsregelungen gemäß § 14 und § 27 Abs. 38 UStG.
2.5 Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen bar, Nachnahme, Vorauskasse oder mittels digitalen Zahlungsverkehrs. Ist der Besteller Kaufmann, erhält er bei regelmäßigen Käufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung ohne Zahlungsziel und ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt.
2.6 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall ist die SVG-Handel GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen.
2.7 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, wird ihm der Bearbeitungsaufwand für deswegen ergehende Mahnungen in Rechnung gestellt.
2.8 Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3 Lieferung
3.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
3.2 Wird die SVG-Handel GmbH aufgrund eines Umstandes, den Sie selbst zu vertreten hat, daran gehindert, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern bzw. einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haftet die SVG-Handel GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Besteller einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 5 % des Wertes der Lieferung bzw. Leistung geltend machen.
3.3 Höhere Gewalt und Ereignisse, die die SVG-Handel GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen diese, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SVG-Handel GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3.4 Der Besteller ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist die SVG-Handel GmbH berechtigt, Ersatz des ihr hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
3.5 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bzw. unserer Lieferanten bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind. Sofern die SVG-Handel GmbH oder der Hersteller / Lieferant der SVG-Handel GmbH zur Bezeichnung der Bestellung, der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
3.6 Teillieferungen oder Teilleistungen können durch die SVG-Handel GmbH jederzeit durchgeführt werden. Besonders auf Bestellerwunsch angefertigte Artikel sind ohne Rücksicht auf die vereinbarte Lieferfrist abzunehmen.
4 Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal
Der Besteller ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.
5 Kostenvoranschläge, technische Unterlagen
5.1 Abbildungen, Maße, Gewichte, Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, oder sonstige Leistungsdaten sind immer freibleibend und werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
5.2 Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten.
5.3 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der SVG-Handel GmbH zulässig.
5.4 Eventuelle Ratschläge in Wort und Schrift zur Anwendung gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Besteller nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6 Gefahrübergang bei Kaufverträgen
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Besteller über.
6.2 Für den Fall, dass der Besteller kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Besteller über, wenn die Sache an die/den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager der SVG-Handel GmbH oder ihrer Lieferanten verlassen hat.
7 Gewährleistung bei Kaufverträgen
7.1 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
7.2 Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Bestellers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, hat die SVG-Handel GmbH das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine der SVG-Handel GmbH zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
7.3 Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Besteller bei der SVG-Handel GmbH geltend zu machen.
7.4 Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
8 Haftung
8.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die SVG-Handel GmbH, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
8.2 Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, ist die Haftung, soweit der SVG-Handel GmbH grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet die SVG-Handel GmbH insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
9 Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
9.1 Wenn der Besteller die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft hat und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, kann er der SVG-Handel GmbH gegenüber Sachmangelhaftungsansprüche geltend machen.
9.2 Der Besteller kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war.
9.3 Im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs hat der Besteller der SVG-Handel GmbH gegenüber keinen Anspruch auf Schadensersatz.
10 Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr
10.1 Nimmt die SVG-Handel GmbH freiwillig vom Besteller Ware zurück, gilt Folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. –bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.
10.2 Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 12 % des Wertes der zurückgenommenen Ware.
10.3 Elektrische- oder elektronische Artikel werden generell nicht zurückgenommen.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der SVG-Handel GmbH. Ist der Besteller ein Kaufmann, behält sich die SVG-Handel GmbH das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SVG-Handel GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
11.3 Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist die SVG-Handel GmbH zu dessen Verwertung befugt. Der Besteller ist verpflichtet, die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös der SVG-Handel GmbH zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Besteller bleibt darüber hinaus vorbehalten.
11.4 Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der SVG-Handel GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Befugnisse der SVG-Handel GmbH, Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
11.5 Die SVG-Handel GmbH verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Besteller auf Verlangen der SVG-Handel GmbH gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind, und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
11.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für die SVG-Handel GmbH vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen Gegenständen, welche nicht zu der SVG Handel GmbH gehören verarbeitet, so erwirbt die SVG-Handel GmbH das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
11.7 Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht der SVG-Handel GmbH gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt die SVG-Handel GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Das Miteigentum der SVG Handel GmbH wird durch den Besteller verwart.
11.8 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller die SVG Handel GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der SVG-Handel GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der SVG-Handel GmbH hinzuweisen.
11.9 Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten der SVG-Handel GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, verpflichtet sich die SVG-Handel GmbH die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der SVG-Handel GmbH.
12 Kauf über Webshop
12.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf über Webshop
- Geltungsbereich
- Vertragspartner
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Streitbeilegung
12.1.1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von SVG Onlinehandel-Shop Berlin Brandenburg (nachfolgend SVG Online-Shop) – www.svg-handel.de an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
12.1.2 Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit SVG Online-Shop, Betreiber: SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH, Rankestraße 17, 10789 Berlin, Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Registernummer: HR B 36920.
12.1.3 Vertragsschluss
12.1.3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
12.1.3.2 Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
12.1.4 Widerrufsrecht
Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme seitens des Lieferanten nicht möglich. Werden aus Gründen, gleich welcher Art, mangelfreie Waren zurückgenommen, so handelt es sich um ein Entgegenkommen, woraus keine Rechtspflicht abgeleitet werden kann. Die entstehenden Kosten für Wiedereinlagerung werden berechnet.
12.1.5 Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
13 Datenschutz
13.1 Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei einem Vertragsschluss mit uns. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen.
13.2 Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH, Rankestraße 17, 10789 Berlin, info@svg-berlin.de.
Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter datenschutz@svg-berlin.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte/r“.
13.3 Wir erheben von Ihnen die für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten, wie insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kontoverbindung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
13.4 Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
13.5 Weitere datenschutzrelevante Informationen:
Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten.
Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.
13.6 Dauer der Speicherung: Die von uns erhobenen Daten werden für die Dauer des Bestehens und der Abwicklung des Vertragsverhältnissens gespeichert sowie unter Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
13.7 Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten:
Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH, Rankestraße 17, 10789 Berlin, info@svg-berlin.de.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.2 Die SVG-Handel GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen, wenn der Besteller ein Kaufmann ist.
14.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht), auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Stand: Dezember 2024
SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für
Berlin und Brandenburg GmbH
Rankestraße 17
10789 Berlin