Als Vertreiber von Fahrzeugbatterien sind wir nach § 9 und § 10 des Batteriegesetzes (BattG) verpflichtet, Sie auf die folgenden Bestimmungen hinzuweisen:
1. Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien (§ 10 BattG)
Beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € inkl. MwSt. zu erheben, sofern Sie uns zum Zeitpunkt des Neukaufs keine gleichartige Altbatterie zum Austausch überlassen.
- Die Rückzahlung des Pfandes erfolgt bei Rückgabe einer Altbatterie. Die Altbatterie muss nicht bei uns gekauft worden sein.
- Bitte legen Sie bei Rückgabe der Altbatterie den Kaufbeleg der neuen Batterie vor.
2. Rücknahmepflicht und Entsorgung
Sie sind als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet. Die Entsorgung im Hausmüll ist strengstens untersagt.
Wir nehmen Altbatterien unentgeltlich an einer unserer Verkaufsniederlassungen zurück. Die Annahme beschränkt sich auf Altbatterien des Typs, den wir als Neubatterien im Sortiment führen.
Rückgabeort: Die Altbatterie kann kostenfrei an einer unserer drei Verkaufsniederlassungen abgegeben werden.
3. Kennzeichnungspflicht
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Zusätzlich finden Sie unter dem Symbol die chemischen Zeichen der enthaltenen Schwermetalle (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei).
Für Fragen zur Rücknahme oder zur Pfandabwicklung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.