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Verkauf an Gewerbetreibende (B2B) ab 25 Euro Bestellwert

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  • Dashcams im Fahrzeug

    Dashcams im Fahrzeug: Erlaubt, aber nicht ohne Einschränkungen

    Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich zulässig, allerdings gelten strenge Datenschutz- und Speicheranforderungen. Dauerhafte Aufzeichnungen sind problematisch – anlassbezogene Aufnahmen hingegen erlaubt. Auch vor Gericht können Dashcam-Videos als Beweismittel herangezogen werden.

    Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert empfindliche Bußgelder. Zudem unterscheiden sich die Regelungen im europäischen Ausland teils deutlich.

    Unsere Expertise:
    Wir bei der SVG Berlin und Brandenburg kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Dashcams genau und unterstützen Sie gern bei allen Fragen – von Datenschutz über korrekte Nutzung bis hin zur rechtssicheren Bewertung Ihrer Aufnahmen.

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