Dashcams im Fahrzeug: Erlaubt, aber nicht ohne Einschränkungen
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich zulässig, allerdings gelten strenge Datenschutz- und Speicheranforderungen. Dauerhafte Aufzeichnungen sind problematisch – anlassbezogene Aufnahmen hingegen erlaubt. Auch vor Gericht können Dashcam-Videos als Beweismittel herangezogen werden.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert empfindliche Bußgelder. Zudem unterscheiden sich die Regelungen im europäischen Ausland teils deutlich.
Unsere Expertise:
Wir bei der SVG Berlin und Brandenburg kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Dashcams genau und unterstützen Sie gern bei allen Fragen – von Datenschutz über korrekte Nutzung bis hin zur rechtssicheren Bewertung Ihrer Aufnahmen.